Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Friedrichstraße, FR Kronenstraße mit 34 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 64 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät TraffiStar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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