In Stuttgart-Zuffenhausen, B 10, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 71 km/h mit Traffistar S 350 bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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