Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Trier, Gem. Trier, B 52, ca. km 14,80, FR Luxemburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 110 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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