Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uelsen, Neuenhauser Straße 60, Kindergarten, FR Neuhaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Vitronic PoliScan wurden 83 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Grafschaft Bentheim übersandte Vordruck Anhörung

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