Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uelzen, Am Stadtgut, FR Am Stern die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät Speedophot RADAR wurden 51 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Vordruck Anhörung

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