Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waiblingen-Hegnach, L 1142, Neckarstraße, Höhe Gebäude Nr. 38, Fahrtrichtung Remseck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 61 km/h mit PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Waiblingen übersandte Vordruck Anhörung

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