Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waldböckelheim, B 41, Gem. Waldböckelheim, FR Bad Kreuznach, Beginn Brücke die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 48 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 128 km/h

Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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