Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wichelnförth, B 4, Abschnitt 440, Station 1804, FR Uelzen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Traffipax Traffiphot S mit SmartCamera ergab 97 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Anhörungsbogen

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