Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uelzen-Oldenstadt, Wendlandstraße, i.H. Nr. 4, FR Dannenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed and Red wurden 90 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Formular Anhörung

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