Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 63500, Seligenstadt, Aschaffenburger Straße 159, Höhe Sportplatzgelände wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 84 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 34 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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