Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 69124, Gem. Heidelberg, B 535, km 0,95, Rtg. HD ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Heidelberg übersandt.
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