Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74196, Neuenstadt, Neckarsulmer Str., Richtung Neckarsulm die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 30 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 56 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Heilbronn übersandte Formular Anhörung

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