Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 89191, Nellingen, L 1230, Merklinger Straße, FR Merklingen begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 49 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandte Formular Anhörung
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