Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ,Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 114 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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