Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hanhofen, Gem. Hanhofen, B 39, Höhe Peterhof, FR Speyer ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 115 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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