In Hannover, Gem. Hannover, Bremer Damm, Rtg. WSW, B 6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 51 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Riegl FG 21-P 111 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende  Bußgeldstelle Hannover übersandte Anhörungsbogen

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