In Heidesheim, Gem. Heidesheim, auf der A 60, Höhe km 30,0, FR Bingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät, Foto 128 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen

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