Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leck, auf der Lecker Chaussee, L 5, Höhe Tiergehege begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 81 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Formular Anhörung
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