Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,697, Karlsruhe-München begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 145 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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