Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mönchengladbach, Stadtwaldstraße, Höhe Hs-Nr. 292, Fahrtrichtung Rheydt um 28 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax speedophot, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung

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