Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,990, Fulda- Kassel
die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 107 km/5
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung.
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