Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rhene, Bundestraße 6 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit ES3.0 ergab 59 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandte Formular Anhörung
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