Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rottendorf, BAB 81, km 615,750, Singen – Stuttgart mit 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 148 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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