Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Büttelborn, B 42, Höhe Zufahrt Kreismülldeponie, Richtung Weiterstadt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässigen 70 km/h, um 16 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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