Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fehmarn, L 217, Höhe Hochfelder Mühle begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 82 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Ostholstein übersandte Anhörung
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