Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Werther, Bielefelder Straße, Höhe Schulweg, FR Bielefeld die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit ESO 3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Vordruck Anhörung
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