Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, im Bereich von km 14,7, FR Salzwedel ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 100 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TRAFFIPHOT
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.
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