Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 92318, Neumarkt, Kurt – Romstöck – Ring, Höhe Festplatz 3 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 77 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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