Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der BAB 5, Kassel – Frankfurt, bei km 479,628, Fahrtrichtung Frankfurt am Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 131 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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