Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Gardelegen, Hansestadt Gardelegen, auf der Magdeburger Landstraße, zw. ARA und Ortsschild, Richtung B 71 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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