Rotlichtverstoß wurde in 75417, Mühlacker, Pforzheimer Straße, in Höhe Anwesen Nr. 39, FR Stuttgart begangen. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Foto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlacker übersandte Vordruck Anhörung

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