Rotlichtverstoß wurde in Konstanz, Zähringerplatz, FR stadteinwärts begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage Messgerät Traffiphot III mit Foto.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Konstanz übersandte Formular Anhörung
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