Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hoisdorf, auf der BAB 1, bei km 21,5 Rtg. Nord die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät Video-Band-Aufzeichnung wurden 161 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Vordruck Anhörung
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