Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der A 27, Gemarkung Krelingen, Ri. Walsroder Dreieck, km 1,255 um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV 3, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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