Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der A 7, in der Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, bei km 52.657 . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät LEIVTEC XV3 mit Frontfoto 145 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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