Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 3057, Entlastungsstraße/R. Burgholzhausen mit 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Sensormessung dokumentierte mit Foto 104 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung
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