Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 73614, Schorndorf, auf der B 29, FR Stuttgart um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Vordruck Anhörung

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