Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Erlenbach, BAB 6, km 638,380, Mannheim – Nürnberg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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