Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Hamburg, Kreuzung Willy-Brandt-Straße/Rödingsmarkt, FR St. Pauli missachtet. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung
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