Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Konstanz, auf dem Zähringerplatz, Fahrtrichtung stadteinwärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot III dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Bußgeldstelle Konstanz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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