Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 19.01.2016 in Schwabmünchen, St 2035, Abschnitt 520, km 1,050, Höhe Mittelstetten, Ri. Norden um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h . Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Einsseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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