Rotlichtverstoß in Herzebrock-Clarholz, Kreuzung B 64 / L 788, Stations-km 0,000 begangen. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Rotlichtzeit: 4,75 Sekunden
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Vordruck Anhörung
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