Rotlichtverstoß wurde in Mönchengladbach, Bismarckstr. / Steinmetzstr. FR stadtauswärts begangen. Beweismittel: Messung mit Automatischer Rotlichtkamera Y Vitronic mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung
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