Rotlichtverstoß wurde in Reutlingen, Eberhardstraße / Konrad-Adenauer-Straße, in Richtung Pfullingen begangen. Beweismittel: TraffiPhot-3 -Messung mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Vordruck Anhörung

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