Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 10587 Berlin, auf dem Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee, FR Westen missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Abhörung

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