Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Rastatt, auf der Karlsruher Str., Kreuzung Richard-Wagner-Ring missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage TRAFFIPHOT TPH III mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Rastatt übersandte Formular Anhörung

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