Rotlichtverstoß wurde in Rastatt, Kehler Straße, Kreuzung Lützower Straße begangen. Beweismittel: Messung mit TPH III Rotlicht mit Foto

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rastatt übersandte Vordruck Anhörung

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