Rotlichtverstoß wurde in Rastatt, Kehler Straße, Kreuzung Lützower Straße begangen. Beweismittel: Messung mit TPH III Rotlicht mit Foto
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rastatt übersandte Vordruck Anhörung
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