Rotlichtverstoß wurde in Wiesbaden, Mainzer Straße / Freizeitbad begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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