Rotlichtverstoß wurde in 13405, Berlin, Scharnweber Straße / Antonienstraße, Ri. BAB 111 begangen. Beweismittel: Messung kombiniertem Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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