Der Rotlichtverstoß in Bremen, Stresemannstraße / Steubenstraße, Ri. stadtauswärts wurde mittels Messgerät TPH III mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.